Aktuelles

Mieterbund NRW •

Der Balkon gehört mit zur vermieteten Wohnung. Bei der Berechnung der Wohnfläche zählt er normalerweise zu einem Viertel mit. Mieter können ihren Balkon praktisch „rund um die Uhr“ nutzen. Allerdings ist insbesondere in den späteren Abendstunden Rücksicht auf die Nachbarn im Haus zu nehmen. Diese dürfen durch Feiern, laute Gespräche usw. nicht…

Jetzt lesen

Mieterbund NRW •

Der Mieter muss die vereinbarte Miete einschließlich der Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen…

Jetzt lesen

Mieterbund NRW •

Schätzungsweise 30 Millionen Betriebskostenabrechnungen werden Jahr für Jahr verschickt. Einer der…

Jetzt lesen

Mieterbund NRW •

Auch nach 22 Uhr müssen Nachbarn in einem Mehrfamilienhaus mit der einen oder anderen Ruhestörung…

Jetzt lesen

Mieterbund NRW •

Verantwortlich für die Schnee und Eisbeseitigung sind die Grundstückseigentümer und Vermieter. Die…

Jetzt lesen

Mieterbund NRW •

Über keine andere Betriebskostenposition streiten Mieter und Vermieter so oft wie über die…

Jetzt lesen

Mieterbund NRW •

Beim Einzug in die neue Wohnung übernimmt der Mieter häufig Einrichtungsgegenstände des Vormieters,…

Jetzt lesen

Mieterbund NRW •

Auch wenn in einem Mietshaus alle Wohnungen mit Wasserzählern ausgestattet sind, ist zunächst die…

Jetzt lesen

Mieterbund NRW •

Wurde die Wohnung mit Teppichboden angemietet und ist der nach einigen Jahres Mietzeit stark…

Jetzt lesen

Mieterbund NRW •

Werden Reparaturen im Haus oder in der Wohnung während der Mietzeit notwendig, beispielsweise weil…

Jetzt lesen