Die satzungsgemäßen Rechte und Pflichten - insbesondere die Zahlungspflicht des Beitrages zum 31. Januar eines Jahres - erkenne ich/erkennen wir an.
Gemäß den Satzungsbedingungen ist eine Kündigung erst nach zweijähriger Mitgliedschaft mit vierteljährlicher Frist zum Jahresende möglich.
Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils jährlich im Voraus gezahlt.